Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.
Im Sinne dieses Anspruches hat die GREEN HealthService gGmbH einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Wir nutzen das Hinweisgebersystem Trusty um Informationen über mutmaßliche Verstöße auf sichere und vertrauliche Weise entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Die Übermittlung der Informationen erfolgt elektronisch in Schriftform.
Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Beauftragten. Dieser informiert den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewertet den Hinweis, leitet entsprechende Maßnahmen ein und informiert den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Hinweisgeberschutz und der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.